ALLGEMEINES
Zum betrieblichen Brandschutz gehören neben der Ausbildung und Bestellung von Brandschutz-helfer*innen auch eine jährliche Unterweisung aller Beschäftigen nach BGV A1 und dem Arbeitsschutz-gesetz. Hier wird insbesondere über die im Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen.
Jede (medizinische) Einrichtung hat gemäß der technischen Richtlinie für Arbeitsstätten und der DGUV Mitarbeiter*innen als Brandschutz-helfer*innen auszubilden und zu benennen. Das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV beauftragt die Einrichtung oder den Betrieb entsprechende Notfallmaßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen.
Nutzen Sie hierzu unsere Inhouse Seminare in Ihren Räumlichkeiten oder die öffentlichen Kurse an unserem Schulungsstandort.