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BRANDSCHUTZHELFER*IN

Die „DGUV Information 205-023“ regelt im Detail die Ausbildung der Brandschutzhelfer.

Der Arbeitgeber hat, bereits ab fünf regelmäßig anwesenden Mitarbeitern, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer*in zu benennen.  Die notwendige Anzahl von ausgebildeten Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Normalerweise sind rund fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 ausreichend, jedoch mindestens einen Mitarbeiter der Belegschaft. Im Hinblick auf Schichtbetrieb, Urlaub und sonstigen Abwesenheitszeiten muss diese Zahl jedoch nach oben korrigiert werden.

Die Ausbildung umfasst den sicheren Umgang mit Feuerlöschern und der Einsatz von Feuer-löscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung.

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Weiterhin soll durch einen Brandschutzhelfer sichergestellt werden, dass Beschäftigte selbstständig und sicher aus dem Gefahrenbereich geleitet werden. Ebenfalls sind Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen Bestandteil der theoretischen und praktischen Ausbildung.

Die Aus- und Fortbildung für Brandschutzhelfer umfasst ein theoretisches Briefing mit den oben genannten Themen und anschließendem Praxistraining (Löschübung). Die Ausbildungsdauer beträgt fünf Unterrichtseinheiten. Es wird empfohlen die Unterweisung in einem Abstand von drei Jahren zu wiederholen und aufzufrischen.

Gerne erstellen wir mit Ihnen zusammen ein individuelles Angebot für eine Ausbildungsveranstaltung an Ihrem Standort.

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